Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Das Hygienekonzept beinhaltet alle Maßnahmen im Unternehmen bzw. der Einrichtung, um eine Ansteckung von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Kunden zu vermeiden.
Grundsätzlicher Umfang eines Hygienekonzeptes sind:
Erarbeitete Schutz- und Hygienemaßnahmen dienen dem wirkungsvollen Umgang mit gesundheitsschädigenden Erregern und sichern damit die Gesundheit von Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartnern.
Das PÜG-Hygiene-Siegel zeigt den Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass das Unternehmen bzw. die Einrichtung nachweisliche Maßnahmen zum Schutz und zur Hygiene eingeführt hat und Aufrecht hält.
Ein Hygieneleitfaden ist eine Sammlung von Maßnahmen zum Schutz und zur Hygiene die ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung umsetzen sollte.
Meist ist der Hygieneleitfaden branchenbezogen und wird von Verbänden bzw. Regierungsorganisationen herausgegeben. Der Hygieneleitfaden stellt die Minnimalanforderungen dar.
Das Hygienekonzept ist die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Hygiene die im Unternehmen bzw. der Einrichtung vorhanden sind.
Ein Hygieneplan ist ein alternativer Begriff für das Hygienekonzept
Neben den betrieblichen Anforderungen müssen unbedingt die landesspezifischen und kommunalen Vorgaben sowie gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Hierzu finden sich im Internet umfangreiche branchenübergreifende Informationen.
Ein Hygienekonzept ist oft Teil des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems. Es ist Aufgabe des Unternehmens, ein Hygienekonzept auf die eigenen betrieblichen Belange bezogen zu erstellen und wirksam umzusetzen. Bei Bedarf kann hier eine externe Beratung hinzugezogen werden.
Bei der PÜG mbH finden sie eine Checkliste, die als Anhaltspunkt für die eigenen betrieblichen Prozesse herangezogen und angepasst werden kann. Gesetzliche Vorschriften sowie landesspezifische und kommunale Vorgaben sind darüber hinaus immer zu berücksichtigen.
Die grundsätzliche Verantwortung trägt die oberste Leitung des Unternehmens. Sinnvollerweise benennt die oberste Leitung des Unternehmens eine interne oder externe Person (Hygienebeauftragte/r) zur Ausarbeitung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Hygienesystems mit einem Hygienekonzept.
Die/der Hygienebeauftragte sorgt für die wirkungsvolle Ausarbeitung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Hygienesystems mit den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Wesentliche Themen sind dabei: Unterweisungen, Dokumentationen, Kontrolle, Sicherstellen der Ressourcen, etc.
Neutrale Hygienegutachter machen einen Rundgang im kompletten Betrieb und überprüfen die wirksame Einhaltung der getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen an den jeweiligen Arbeitsplätzen und in sämtlichen Bereichen. Darüber hinaus werden die hierzu erstellten Dokumente (Hygienekonzept) geprüft und Nachweise eingesehen.
Je nach Betriebsgröße ist mit ca. 2-3 Stunden zu rechnen.
Die Hygienebescheinigung bringt Sicherheit und schafft Vertrauen für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Das PÜG-Hygiene-Siegel zeigt der Öffentlichkeit, dass dieses Unternehmen nachweislich mit einem hohen Hygienestandard arbeitet und dadurch einen erhöhten Schutz sowie eine große Sicherheit vor Ansteckung bietet. Das PÜG-Hygiene-Siegel kann sowohl werbewirksam als auch in der Abgrenzung zum Wettbewerb eingesetzt werden.
Die PÜG-Hygienebescheinigung hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Gültigkeit wird innerhalb dieses Zeitraums durch jährliche Überwachungsaudits eines Hygienegutachters überprüft.
Das Unternehmen darf das PÜG-Hygiene-Siegel nur solange verwenden, wie eine gültige PÜG-Hygienebescheinigung ausgestellt ist.
Das Unternehmen darf das PÜG-Hygiene-Siegel nur an Standorten und Einrichtungen verwenden, die im Rahmen einer Hygienebegutachtung erfolgreich geprüft wurden und für die eine gültige PÜG-Hygienebescheinigung vorliegt.
Die PÜG-Hygienebescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine erneute Beauftragung des Unternehmens wird ein weiterer Drei-Jahres-Zyklus gestartet. Bei erfolgreicher Hygienebegutachtung wird eine neue PÜG-Hygienebescheinigung mit einer Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit wird innerhalb dieses Zeitraums durch jährliche Überwachungsaudits eines Hygienegutachters überprüft.
Vor Ablauf der PÜG-Hygienebescheinigung muss durch das Unternehmen eine erneute Beauftragung einer Hygienebegutachtung erfolgen. Die erneute Hygienebegutachtung muss vor Ablauf der noch gültigen PÜG-Hygienebescheinigung erfolgreich durchgeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass eine lückenlose Folgehygienebescheinigung ausgestellt werden kann.
Das Unternehmen hat ein Hygienesystem basierend auf einem Hygienekonzept erstellt. Das Hygienesystem wurde den Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern vermittelt. Das Hygienesystem wird kontinuierlich aufrechterhalten. Die Nachweise dazu werden dokumentiert und archiviert. Die erarbeiteten Schutz- und Hygienemaßnahmen sind im gesamten Betrieb implementiert und werden von allen Beteiligten wirksam umgesetzt.
Je nach Größe und Komplexität ist für eine PÜG-Hygienebescheinigung eines Unternehmens mit einem Standort mit einem Aufwand von € 800,- bis € 4.500,- zu rechnen. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten erfolgt ein individuelles Angebot.
Scheuen Sie sich nicht Ihre Fragen zu stellen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.